Ämter / Meldepflicht
Meldepflicht beim Landratsamt / Veterinäramt
Wer Rassegeflügel bzw. Geflügel privat halten möchte, muss dies dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt u.a. für folgende Tierarten:
Geflügel, wie Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb-, Truthühner, Tauben, Wachteln, Laufvögel
Hinweis: Bitte beachtet, dass die Anzeige der Tierhaltung beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt nicht die jährliche Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ersetzt.
Landratsamt Landkreis Görlitz
Dr. Udo Mann Amtstierarzt +49 3581 / 663 2301
Denise Batzke Tierschutz / Veterinärwesen +49 3581 / 663 2341
Landratsamt Landkreis Bautzen
Dr. Tanja Twardawa Veterinärwesen +49 3591 / 5251 39100
Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge
Veterinärdienst +49 3501 / 515 2401
Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse
Die Meldung von Haltungen von Nutztieren, wie Rassegeflügel) bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ist gesetzliche Pflicht. Das ergibt sich aus § 20 Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 5 Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz sowie der Beitragssatzung.
Meldepflichtige Tierarten müssen ab dem ersten Tier gemeldet werden.
Für jeden Standort der Tierhaltung, für den ihr vom Veterinäramt eine Registriernummer nach der ViehverkehrsVO, der FischseuchenVO oder der BienenseuchenVO erhalten habt, gebt ihrbitte eine separate schriftliche Tierbestandsmeldung bei der TSK unter Angabe der Standortadresse (sollte der Standort von der Postadresse abweichen) ab.
Nach der Erstanmeldung gebt ihr die jährliche Meldung zum Stichtag 1. Januar ab und beachtet die Nachmeldepflicht. Ihr werdet dazu von der Tierseuchenkasse angeschrieben.
Die Beiträge zur Tierseuchenlasse halten sich absolut im Rahmen – also keine Sorge.
Löwenstr. 7a
01099 Dresden
Tel. +49 351 / 80 60 80
www.tsk-sachsen.de