Impfpflicht

In Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht für Geflügel, insbesondere gegen die Newcastlle-Krankheit, die für alle Halter von Hühnern und Truthühnern gilt.

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Impfpflicht: Nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Newcastle-Krankheit müssen alle Hühner

    und Truthuhnbestände unabhängig von der Tierzahl geimpft weren. Dies gilt sowohl für kommerzielle als auch für Hobbyhaltungen. 

Hintergrund der Impfpflicht:
Die Newcastle-Krankheit (ND) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie A (DVO (EU) 2018/1882), die gem. Art. 5 Abs. 1 der VO (EU) 2016/429 (Animal Health Law) in einer Liste geführt wird und nach Art. 9 Abs. 1 a derselben Verordnung eine Tierseuche ist, die normalerweise in der EU nicht auftritt und für die unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sobald sie nachgewiesen wird. Als gesetzliche Grundlage zur Vorbeugung und Bekämpfung der ND bleibt die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005 erhalten, da im Gegensatz zu der Geflügelpest keine neuen Rechtsvorschriften gemacht wurden. In Deutschland besteht daher für Hühner- oder Truthuhnbestände nach § 7 Absatz 1 der Verordnung ein Impfgebot. Dieses ist unabhängig von der gehaltenen Tierzahl. Die Impfung muss basierend auf den Angaben des Impfstoffherstellers wiederholt werden, so dass zu jeder Zeit „im gesamten Bestand eine aus-reichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit gewährleistet ist“. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


Informationen zu empfohlenen weiteren Schutzimpfungen erhaltet ihr bei den Tierärzten in eurer Region. Auskunft können auch die Mitglieder unserer Vereine geben.

Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für nicht gewerbsmäßige Geflügelhalter

Das zweiseitige Informationsschreiben des sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfung gegen die Newcastle-Krankheit findet ihr im folgenden LINK.


 Hinweisblatt ND-Impfung