Rechtliche Änderungen für Vereine
Neu ab 02.08.2026

Die Kennzeichnungspflichten betreffen nicht nur Unternehmen, sondern grundsätzlich auch Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen, wenn sie KI im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Entscheidend ist die Nutzung – nicht die Rechtsform. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act).
Für einen Verein sind insbesondere diese Punkte wichtig:
KI-generierte Bilder (z. B. für Plakate, Flyer, Facebook, Instagram oder die Vereinswebsite) sollten als KI-generiert oder KI-unterstützt gekennzeichnet werden, wenn sie realistisch wirken oder geeignet sind, mit echten Aufnahmen verwechselt zu werden.
KI-generierte Videos oder Audiodateien müssen ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden, insbesondere wenn sie Personen oder Ereignisse realistisch darstellen (Deepfakes).
Texte, die mit KI erstellt wurden und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, können ebenfalls einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. Wird der Text jedoch vor der Veröffentlichung von einer verantwortlichen Person geprüft, überarbeitet und unter deren Verantwortung veröffentlicht, gelten Ausnahmen.
Für einen Rassegeflügelverein bedeutet das beispielsweise:
KI-erstellte Werbeplakate mit realistisch aussehenden Hühnern, Gänsen oder Enten sollten gekennzeichnet werden.
KI-generierte Vereinsmaskottchen oder Fantasiezeichnungen müssen meist nicht besonders hervorgehoben werden, wenn offensichtlich ist, dass es sich um künstliche Darstellungen handelt.
Werden echte Personen mithilfe von KI verändert oder neu erzeugt, ist eine Kennzeichnung besonders wichtig.
Ein einfacher Hinweis genügt in vielen Fällen, zum Beispiel:
„Dieses Bild wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
„KI-generiertes Bild.“
„Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
Neu ab 01.01.2026

Ab sofort gelten einige steuerliche Vorteile für Vereine, die besonders uns kleinen Vereinen, gerade bei der Steuererklärung, Erleichterungen bringen. Wir haben diese für euch zusammengefasst.
Finanzen und Steuern
Höhere Freigrenze: Die Grenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten (wie Vereinsfeste oder Trikotwerbung) steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag bleibt der Bereich körperschaft- und gewerbesteuerfrei.
Mehr für Ehrenamtliche:
Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro im Jahr.
Weniger Buchhaltung
Liegen die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Betrieb unter 50.000 Euro, müssen kleinere Vereine Einnahmen bei der Steuererklärung nicht mehr aufwendig nach verschiedenen Bereichen aufteilen.
Bürokratie und Haftung
Zeitnahe Mittelverwendung: Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (vorher 45.000 Euro) müssen ihr Geld nicht mehr zwingend innerhalb enger Fristen ausgeben. Das hilft beim Bilden von Rücklagen.
Besserer Haftungsschutz:
Ehrenamtliche Helfer sind bei unabsichtlichen Schäden nun bis zu einer Aufwandsentschädigung von 3.300 Euro pro Jahr persönlich besser geschützt (bisher 840 Euro)